Antragstellung ist ab sofort wieder möglich!

Seit 09. Januar 2012 können wieder Anträge auf Einzelbetriebliche Investitionsförderung gestellt werden, sowohl nach dem AFP als auch nach Diversifizierung.

Wegen der nach wie vor knappen Mittel bleibt der Fördersatz bei 20%; Zuschüsse sind bis zu einem Investitionsvolumen von 750.000 Euro bei Einzelunternehmen sowie 1,5 Mio. Euro bei Betriebszusammenschlüssen möglich. Es gibt folgende Einschränkungen:

  • Keine Investitionen in Verfahren der Anbindehaltung.
  • Keine Förderung von Biogasanlagen und anderen durch die Novelle von 2004 und 2008 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende Investitionen.
  • Keine Förderung von Maschinen der Innen- und Außenwirtschaft (Ausnahme Spezialmaschinen im Berggebiet).
  • Keine Förderung von Maschinen- und Mehrzweckhallen.
  • Keine Förderung von Lagerräumen für Grundfutter (z. B. Fahrsilos) oder Wirtschaftsdüngern (z. B. Güllegruben), sowie Ernte- und Lagerhallen für Marktfrüchte, Grund- und Kraftfuttermittel (Bergehallen) und Hackschnitzel einschließlich deren technische Einrichtungen.
  • Nur Investitionen in Bayern.
  • Maßnahmebeginn nicht vor Bewilligung

Die Auswahl der im Rahmen der Einzelbetrieblichen Förderung zuwendungsfähigen Projekte erfolgt wie 2012 nach einem Punkteverfahren; Anträge mit höheren Punktzahlen werden vorrangig bewilligt.

Trotz der schlechteren Förderbedingungen bleibt die Einzelbetriebliche Förderung ein unverzichtbares Instrument zur Bewältigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft.

Wenn Sie genauere Informationen benötigen, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner von der BBA GmbH. Wir beraten und helfen Ihnen gerne.

Download: Antragsformular