Zinssätze der Rentenbank fallen auf Allzeittief!

Mit Wirkung vom 03.02.2012 senkt die Landwirtschaftliche Rentenbank ihre Zinskonditionen für Agrarkredite um bis zu 0,20 Prozent!

Seit 1.12.2009 unterscheidet die Rentenbank insgesamt 10 Preisklassen, die auf Basis der Bonität und der Besicherungsklasse gebildet werden.

Die Konditionen in der günstigsten Preisklasse (A) lauten:
Stand 08.11.2011:

  • 20 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung: 2,95 Prozent
  • 20 Jahre Laufzeit,   5 Jahre Zinsbindung:  2,15 Prozent

Die Konditionen für Junglandwirte sowie für Verfahren, die die aT-Auflagen einhalten, werden um 0,15 Prozent günstiger angeboten.

Die Konditionen in der höchsten Preisklasse sind um 6,65 % höher.

Wie bei den Darlehen der Rentenbank üblich, sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken auch die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor.
Download: Rentenbank Konditionen

Antragstellung ist ab sofort wieder möglich!

Seit 09. Januar 2012 können wieder Anträge auf Einzelbetriebliche Investitionsförderung gestellt werden, sowohl nach dem AFP als auch nach Diversifizierung.

Wegen der nach wie vor knappen Mittel bleibt der Fördersatz bei 20%; Zuschüsse sind bis zu einem Investitionsvolumen von 750.000 Euro bei Einzelunternehmen sowie 1,5 Mio. Euro bei Betriebszusammenschlüssen möglich. Es gibt folgende Einschränkungen:

  • Keine Investitionen in Verfahren der Anbindehaltung.
  • Keine Förderung von Biogasanlagen und anderen durch die Novelle von 2004 und 2008 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende Investitionen.
  • Keine Förderung von Maschinen der Innen- und Außenwirtschaft (Ausnahme Spezialmaschinen im Berggebiet).
  • Keine Förderung von Maschinen- und Mehrzweckhallen.
  • Keine Förderung von Lagerräumen für Grundfutter (z. B. Fahrsilos) oder Wirtschaftsdüngern (z. B. Güllegruben), sowie Ernte- und Lagerhallen für Marktfrüchte, Grund- und Kraftfuttermittel (Bergehallen) und Hackschnitzel einschließlich deren technische Einrichtungen.
  • Nur Investitionen in Bayern.
  • Maßnahmebeginn nicht vor Bewilligung

Die Auswahl der im Rahmen der Einzelbetrieblichen Förderung zuwendungsfähigen Projekte erfolgt wie 2012 nach einem Punkteverfahren; Anträge mit höheren Punktzahlen werden vorrangig bewilligt.

Trotz der schlechteren Förderbedingungen bleibt die Einzelbetriebliche Förderung ein unverzichtbares Instrument zur Bewältigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft.

Wenn Sie genauere Informationen benötigen, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner von der BBA GmbH. Wir beraten und helfen Ihnen gerne.

Download: Antragsformular

Milchquotenpreis steigt

Bei der Milchquotenbörse vom 01.November 2011 ist der Gleichgewichtspreis im Übertragungsgebiet West bei weiterhin hoher Nachfrage um 4 Cent auf 13 Cent pro kg gestiegen. Offensichtlich haben die (noch) stabilen Milchpreise und die zu erwartende nationale Überlieferung die Quotenpreise in die Höhe getrieben.

Bemerkenswert auch bei diesem Quotentermin ist die starke Verlagerung der Milchquoten weg von Bayern und Baden-Württemberg hin zu insbesondere Niedersachsen. Die größten Verluste musste wieder Bayern hinnehmen. Allein bei diesem Börsentermin hat Bayern mehr als 25 Millionen kg Milch verloren.

Diese Milchquotenbörse zeigt einmal mehr das unterschiedliche Wachstumstempo der einzelnen Milchregionen.

Seit Beginn des bundesweiten Quotenhandels hat Bayern einen Milchquotenverlust von 157 Millionen kg zu verzeichnen; Niedersachsen demgegenüber konnte etwa 200 Millionen kg Milch gewinnen.

Es scheint, dass die bayerischen Milcherzeuger durch die strukturellen Nachteile immer mehr an Wettbewerbskraft verlieren.