Aktuelles
29.08.2010
Rentenbank senkt die Zinsen für Förderkredite
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Mit Wirkung vom 18.08.2010 senkt die Landwirtschaftliche Rentenbank ihre Zinskonditionen für Agrarkredite auf einen historischen Tiefstand.
Seit 1.12.2009 unterscheidet die Rentenbank insgesamt 10 Preisklassen, die auf Basis der Bonität und der Besicherungsklasse gebildet werden.
Die Konditionen in der günstigsten Preisklasse (A) lauten: Stand 18.08.2010:
20 Jahre Laufzeit/10 Jahre Zinsbindung: 3,35 Prozent 20 Jahre Laufzeit/ 5 Jahre Zinsbindung: 2,45 Prozent
Die Konditionen für Junglandwirte sowie für Verfahren, die die aT-Auflagen einhalten, werden um 0,15 Prozent günstiger angeboten.
Die Konditionen in der höchsten Preisklasse sind um 4,35 % höher.
Eine Kurzinformation über die Zinsentwicklung seit Anfang 2008 können Sie hier downloaden.
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Das Sparpaket der Bundesregierung hat Auswirkungen auf die Agrarförderung in Bayern. Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung soll vorübergehend ausgesetzt werden.
Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilt, muss die Antragstellung für die Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) zum 31. August 2010 vorübergehend ausgesetzt werden.
Der Antragsstopp soll angesichts der Kürzung der Bundesmittel um jährlich fast 20 Millionen Euro und der hohen Zahl bereits eingegangener Anträge Finanzierungslücken verhindern und sicherstellen, dass die vorliegenden Anträge zu bestehenden Förderkonditionen bewilligt werden können.
Anträge bis 31. August einreichen!
Anträge auf AFP Förderung können Landwirte nur noch bis 31. August einreichen. Bis zu diesem Termin müssen die Unterlagen an den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vollständig, insbesondere mit einem fertigen Eingabeplan, vorliegen. 2011 will Bayern die Einzelbetriebliche Investitionsförderung neu konzipieren.
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Gleichgewichtspreis im Westen leicht gestiegen
Der Gleichgewichtspreis für Milchquoten ist bei Milchbörse vom 1.07.2010 im Übertragungsgebiet zwar mit 11 Cent auf gleichem Niveau wie bei der letzten Börse im April geblieben. Bei den Übertragungsgebieten Ost und West gab es jedoch deutlich unterschiedliche Tendenzen: Der Westpreis stieg von 11 auf 12 Cent, während der Ostpreis von 7 auf 3 Cent fiel, ein Minus von 57 %.
Die Gesamtnachfrage war mit 329,5 Mio. Kg bei der aktuellen Börse größer als das Gesamtangebot (ca. 255 Mio. kg Milchquote). Das Angebot war das siebtgrößte seit Börsenbeginn 2000. Im Übertragungsbereich West war ein deutlicher Nachfrageüberhang zu beobachten, während im Gebiet Ost die Angebotsmenge dreimal so groß war wie die nachgefragte Menge. Die Anzahl der Nachfrager in Deutschland hat sich im Vergleich zum Apriltermin erhöht. Von den 4.501 Nachfragern konnten 65 % erfolgreich Quote erwerben. Im Handelsgebiet Ost wurden alle 70 Nachfrager bedient, während im Westen rund 65 % (2.864) erfolgreich Quote erwerben konnten.
Aus Sicht Bayerns ist festzustellen, dass Bayern mehr als 38 Mio. kg verloren hat; großer Gewinner beim Börsentermin vom 7.07.2010 ist Niedersachse/Schleswig-Holsteinn, das einen Quotenzugang von über 54 Mio. kg zu verzeichnen hat.
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| 01.07.2010 | 01.04.2010 | 02.11.2009 | 01.07.2009 | 01.04.2009 | | Oberbayern | 0,12€ | 0,11€ | 0,20€ | 0,15€ | 0,24€ | | Niederbayern | 0,12€ | 0,11€ | 0,20€ | 0,15€ | 0,24€ | | Oberpfalz | 0,12€ | 0,11€ | 0,20€ | 0,15€ | 0,24€ | | Schwaben | 0,12€ | 0,11€ | 0,20€ | 0,15€ | 0,24€ | | Oberfranken | 0,12€ | 0,11€ | 0,20€ | 0,15€ | 0,24€ | | Mittelfranken | 0,12€ | 0,11€ | 0,20€ | 0,15€ | 0,24€ | | Unterfranken | 0,12€ | 0,11€ | 0,20€ | 0,15€ | 0,24€ | |
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Das Landwirtschaftsministerium hat die Auszahlungstermine für 2010 wie folgt festgelegt:
Die Auszahlungsanträge sind jeweils bis spätestens ...... einzureichen.
15.01.2010
01.03.2010 (auch für "Zuckermittel")
11.06.2010
01.09.2010
19.11.2010
Es wurden nur Auszahlungsanträge berücksichtigt, die rechtzeitig und vollständig beim zuständigen Amt für Landwirtschaft eingereicht wurden. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Betreuer von der BBA GmbH.
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Im Maßnahmenpaket für die Landwirtschaft hat die Bundesregierung das "Grünlandmilchprogramm" beschlossen. In den Jahren 2010 und 2011 werden drei Prämien an Milchviehhalter gezahlt.
Sonderprogramm für die Landwirtschaft
Im Rahmen des Sonderprogramms für die Landwirtschaft wird der Bundeszuschuss in den Jahren 2010 und 2011 um insgesamt 200 Millionen Euro erhöht, um Beitragserhöhungen bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) in der aktuellen Krisensituation zu vermeiden. Weiterhin wird eine Liquiditätskredithilfe in Höhe von 50 Millionen Euro vergeben.
In den kommenden Jahren stehen für die Landwirtschaft insgesamt rund 750 Millionen Euro zur Verfügung. Die Prämien im "Grünlandmilchprogramm" sollen künftig wie folgt vergeben werden:
- Grünlandmilchprämie
Im Rahmen dieser Prämie werden circa 37 Euro pro Hektar in 2010 und 2011 für Dauer- und Wechselgrünland ausgezahlt. Anspruch auf die Zahlungen haben allerdings nur Milchviehhalter. Aufgrund des EU-Rechts erfolgt die Auszahlung allerdings erst im Dezember 2010
- Kuhprämie
Pro Milchkuh werden circa 20 Euro in den nächsten zwei Jahren ausgezahlt. Wegen der "de-minimis-Regelung" ist die Prämie auf maximal 7.500 Euro pro Betrieb begrenzt.
- "Ergänzende Grünlandprämie" der EU
Ebenfalls nur für Milchviehhalter gibt es von der EU zusätzlich circa 20 Euro pro Hektar für Dauer- und Wechselgrünland. Die Auszahlung soll im Juni 2010 erfolgen.
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27.10.2009
Richtlinie zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) 2009
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Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung wird auf der Grundlage der neuen Richtlinien weitergeführt.
Die neuen Richtlinien enthalten folgende wesentlichen Änderungen:
- Wegfall des Quotennachweises
- Einkommensprosperität ist zukünftig auch zum Zeitpunkt der Bewilligung nachzuweisen
- Die bisherige Begrenzung des Fördersatzes für Erschließungskosten entfällt
- Die Bedingung für die Erstaussiedlung wurden vereinfacht
Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der BBA GmbH gerne zur Verfügung.
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11.05.2009
Nachweis der Milchquote bei der einzelbetrieblichen Förderung abgeschafft
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Die EU hat offiziell bekannt gegeben, dass die Pflicht zum Nachweis der Milchquote rückwirkend ab 01.01.2007 entfällt.
Damit können die bewilligten Fördermittel für alle Verfahren, die nach dem 1.01.2007 beantragt wurden, parallel zum Baufortschritt ausbezahlt werden.
Brüssel hat damit eine langjährige bayerische Forderung umgesetzt. Nach Einschätzung des Ministers Brunner beseitigt die Entscheidung die bestehenden Unsicherheiten bei den investitionsbereiten Milchviehbetrieben.
Für weitere Informationen steht Ihnen die BBA gerne zur Verfügung.
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22.05.2009
Keine zusätzlichen Mittel für die Agrarinvestitionsförderung
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Das Konjunkturpaket II, auf das sich die Spitzen der Koalition am Montagabend in Berlin verständigt haben, sieht keine gesonderten Maßnahmen zugunsten der Landwirtschaft vor.
Insbesondere wird es die erhoffte Aufstockung der Agrarinvestitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) nicht geben. Wie zu erwarten war, ist zudem eine Reduzierung der Agrardieselbesteuerung ebenso wenig in dem Gesamtpaket enthalten wie sonstige steuerliche Maßnahmen zugunsten der Land- und Forstwirtschaft wie etwa die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage in der Bilanz.
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