Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung wird auf der Grundlage der neuen Richtlinien vom 14.07.2009 und 1.11.2009 weitergeführt. Die Fördersätze und die Förderhöhe bleiben im Wesentlichen unverändert.
Die neuen Richtlinien enthalten folgende wesentliche Änderungen:
Wegfall des Quotennachweises
Einkommensprosperität ist künftig auch zum Zeitpunkt der Bewilligung nachzuweisen
Die bisherige Begrenzung des Fördersatzes für Erschließungskosten entfällt
Die Bedingung für die Erstaussiedlung wurden vereinfacht
Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der BBA GmbH gerne zur Verfügung.